Liebe Gäste,
seit dem 01. Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht.
„Die Mehrwegangebotspflicht beruht auf der Einwegkunststoffrichtlinie der EU; mit ihr
soll eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verbrauchsminderung hinsichtlich der
genannten Einwegverpackungen bis zum Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2022
erreicht werden.“ (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)
Wie zuvor auch, bieten wir Ihnen sehr gerne an, Behältnisse mitzubringen, in denen wir Ihre Gerichte einpacken.
Sonderöffnungszeiten:
Samstag, 03.06.2023: Geschlossene Gesellschaft ganztägig.
Am Samstag, den 03.06.2023, ist die Minigolfbahn von 16 – 20 Uhr reserviert.
Ihre Familie Posselt